
Die Rodenkirchener Brücke – So wie wir sie lieben. © B. Polgar-Stüwe
Die Bürgervereinigung Rodenkirchen ist gegen den Abriss der Rodenkirchener Brücke. Zwar stellt sie sich keinesfalls gegen die Erweiterung der Brücke, denn sie ist wegen der überlasteten Verkehrssituation auf dieser wichtigen europäischen Verkehrsachse der A4 nötig. Aber trotz der Erweiterungspläne ist sie der Meinung, dass die denkmalgeschützte Rodenkirchener Brücke erhalten bleiben muss.
Argumente gegen den Abriss
Die Rodenkirchener Brücke gilt als eingetragenes Baudenkmal . Sie hat ihren besonderen Wert als anerkanntes Kulturgut, das sogar international. Das macht die Brücke zu einem bewahrens- und schützenswerten Bauwerk. Zudem prägt die Brücke das Ortsbild und gilt als das Wahrzeichen von Rodenkirchen. Daher sind die Bürgerinnen und Bürger in Rodenkirchen auch emotional stark mit “ihrer” Brücke verbunden. Seit Beginn der Planung ist die Bürgervereinigung Rodenkirchen vertreten im Dialog Forum A4plus zum geplanten Ausbau. Als Mitglied im Forum haben wir auf konkrete Informationen im Treffen am 16. Februar 2021 über angekündigten bauliche Alternativen gehofft. Leider hat der Tagesordnungspunkt unserer Erwartungen nicht erfüllt. Denn es wurde nur dargestellt, was nicht geht. Zudem wurde das Gutachten immer noch nicht veröffentlicht. Die Bürgervereinigung Rodenkirchen wünscht sich, dass eine gute Lösung im Dialog gefunden wird, damit die Rodenkirchener Rheinbrücke erhalten bleibt. Es muss möglich sein, Alternativen zum Abriss zu finden, diese zu prüfen und zu bewerten.
Rarität: Historische Fotos vom Bau der Brücke in Rodenkirchen

Eindrucksvolles Foto vom Bau der Brücke in Rodenkirchen (ca. 1940) © Walter Stübner
Hoch spannende, außergewöhnliche historische Einblicke vom Brückenbau in Rodenkirchen Anfang der 1940er Jahren stellte Heinz Rheinfeld der Bürgervereinigung Rodenkirchen aus dem Nachlass der Familie Stübner zur Verfügung. Die unveröffentlichten Fotos von Walter Stübner, die unten in der Galerie zu sehen sind, zeigen eindrucksvoll die fortschreitenden Bauarbeiten während des 2. Weltkriegs. Der Hobbyfotograf mit eigenem Fotolabor fertigte diese Fotos mit seiner Leica-Kamera an.
Jedoch stürzte vor dem Ende des zweiten Weltkriegs im Januar 1945 die Rodenkirchener Brücke ein, nachdem sie durch Bombenangriffe beschädigt wurde. Anfang der 1950er Jahre erfolgte der Wiederaufbau der Überquerung. Am 9. Dezember 1954 fuhren endlich die ersten Autos wieder über die Brücke. In der Zeit von 1990-1994 wurde die Rodenkirchener Brücke mit einem “Zwillingsbau” auf sechs Fahrspuren ausgebaut. Nun ist der Ausbau auf acht Spuren geplant.
Copyright Fotos vom Brückenbau 1940: Walter Stübner
Wichtiger Hinweis:
Ohne schriftliche Zustimmung der Bürgervereinigung Rodenkirchen e.V. dürfen diese Fotos von Walter Stübner in keiner Form reproduziert, elektronisch verarbeitet, kopiert oder verteilt werden. Gerne können Sie aber zu dieser Web-Seite verlinken oder diesen Beitrag in den Social Media teilen.
Ausführliche geschichtliche Informationen mit alten und neuen Fotos hat Thomas Gaida zusammengetragen unter:
https://www.gaidaphotos.com/blog/2019/09/10/die-autobahnbruecke-in-koeln-rodenkirchen/

Geschichtswerkstatt 2016 zum Bau der Rodenkirchener Brücke © Dr. Cornelius Steckner
Zum 75. Geburtstag der Rodenkirchener Brücke referierte Dr. Cornelius Steckner in der 34. Folge der Geschichtswerkstatt „Rodenkirchen erinnert sich“ über interessante Fakten rund um die Entstehung der Brücke. Eine Zusammenfassung gibt es auf https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/mein-blatt/koelner-wochenspiegel/rodenkirchen/rodenkirchen–75-jahre-autobahnbruecke-25474234 und im Bild links.
Redaktion: Beatrix Polgar-Stüwe

Screenshot digitaler Bürgertreff mit Heribert Hirte MdB
Der digitale Bürgertreff mit Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Heribert Hirte war informativ und mit 36 Gästen gut besucht. Die Bürgervereinigung Rodenkirchen hatte für den Abend am 16. März zu einer Zoom-Sitzung eingeladen. Es fand eine rege Diskussion statt.
In seiner einführenden Rede fragte Hirte: „Was bewegt uns seit einem Jahr tagtäglich?“. Die Pandemie und deren gravierenden Auswirkungen. Alle seien betroffen. Doch Menschen seien bekanntlich unterschiedlich. Die einen sind besonders vorsichtig, verhalten sich risikoarm, andere sind eher risikofreudiger. Daher müsse die Politik eine Balance finden und abwägen. Das sei nicht einfach und man könne es nicht jedem einzelnen Recht machen. Das Verhalten einiger Abgeordneter in der Maskenaffäre sei ein No-Go gewesen. Abgeordnete tragen eine besondere Verantwortung für das Gemeinwohl. Deshalb müsse das Gemeinwohl immer vor „mein Wohl“ stehen, besonders in einer Krise wie der derzeitigen Corona-Pandemie.
Heribert Hirte stellte im Bürgertreff einige Schwerpunkte seiner bundespolitischen Arbeit u.a. die neue gesetzliche Unterstützung bei Miet- und Pachtverhältnissen der Gewerbemieter (§313 BGB) und die vorübergehende Pflichtaussetzung des Insolvenzantrags in der Corona-Pandemie vor.
Danach wurden lokalpolitische Themen aus dem Bezirk Rodenkirchen rege diskutiert u.a. über die Alternative der Tunnellösung für den geplanten Ausbau der Rodenkirchener Brücke und Varianten für Entflechtungs- und Umgehungstraßen zwischen Meschenich, Immendorf und Rondorf.
Dieter Maretzky und Wolfgang Behrendt moderierten den Abend. Sie dankten den teilnehmenden Gästen und besonders Heribert Hirte für seine Einblicke und Bereitschaft, als direkt gewählter Abgeordneter für den Kölner Süden und Westen zu verschieden Themen Rede und Antwort zu stehen.
Redaktion: Beatrix Polgar-Stüwe

Digitaler Bürgertreff mit Heribert Hirte MdB am 16.3./Foto: © Tobias Koch
Zum digitalen Bürgertreff mit Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU), Mitglied des Deutschen Bundestages und direkt gewählter Abgeordneter für den Kölner Süden und Westen, lädt die Bürgervereinigung Rodenkirchen am Dienstag, 16. März 2021 um 19 Uhr ein. Nach einer kurzen Einführung mit einem Bericht über aktuelle politische Themen seiner Arbeit können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Professor Hirte diskutieren und ihre Fragen stellen.
Einführender Vortrag Professor Hirte:
- Darstellung seiner Schwerpunkte in der Bundespolitik (u.a. kommissarischer Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz) und in Köln im Wahlkreis II
- Rechtssicherheit bei Miet- und Pachtverhältnissen in der Corona-Pandemie: Warum die neue gesetzliche Unterstützung der Gewerbemieter (§313 BGB) in der Corona-Krise nicht nur für Inhaber kleiner Geschäfte, sondern auch für alle Rodenkirchener Bürger/innen wichtig ist.
- Politische Patenschaft für die Kölner Architektin Nahid Taghavi, die seit Oktober 2020 im Iran in Isolationshaft festgehalten wird.
Weitere geplante Diskussionsthemen im digitalen Bürgertreff:
- Autobahn GmbH plant den Abriss der Rodenkirchener Brücke wegen 8-spurigem Ausbau der A4
- Rheinspange/Rheinquerung/Verkehrsnetz für den Autobahnausbau. Neue Rheinbrücke? Aber wo? Wesseling, Godorf, Rodenkirchen?
- Varianten für Entflechtungsstraße zwischen Meschenich, Immendorf und Rondorf
- S-Bahn Ausbau /Erweiterung ggf. Neubau der Südbrücke für neue S-Bahnlinie im Süden über den Rhein
- Schwere Zeiten für Kunst und Kultur (z.B. Fuhrwerkswaage / Wachsfabrik)
Der Zugangslink für den digitalen Bürgertreff der Bürgervereinigung Rodenkirchen am 16. März 2021 um 19 Uhr lautet:
https://us02web.zoom.us/j/82759995617?pwd=YmQweDh2UXUvQUZYRzFCZUhWb1lYUT09
Meeting-ID: 827 5999 5617 / Kenncode: 947134
Die Gesamt-Teilnehmerzahl ist auf 100 Personen begrenzt.
Redaktion: Beatrix Polgar-Stüwe

Beim Ausbau der A4 muss die Rodenkirchener Brücke bleiben. (Foto: Dieter Maretzky)
Im ersten Dialogforum zum A4-Ausbau in Köln-Süd wurde deutlich: Die A4 ist eine wichtige europäische Hauptverkehrsachse und auch für die Region um Köln besonders wichtig. Jedoch sind die drei Fahrspuren pro Fahrtrichtung zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Süd und dem Autobahnkreuz Köln-Gremberg für das gegenwärtige Verkehrsaufkommen nicht mehr ausreichend. Staus im gesamten Kölner Süden sind die regelmäßige Folge. Die Bürgervereinigung Rodenkirchen wird sich nicht gegen eine Erweiterung der Brücke um weitere zwei Fahrspuren quer stellen. Jedoch muss aus ihrer Sicht ein Abriss der als Denkmal geschützten Brücke unbedingt verhindert werden. Denn nach dem Regionalplan Köln 367 ist die Rodenkirchener Brücke ein „wertgebendes Merkmal des Kulturlandschaftsbereichs“ und zudem das Wahrzeichen von Rodenkirchen. Deshalb fordert die Bürgervereinigung Rodenkirchen den Erhalt dieser Brücke.
Das Projekt „A4plus – Ausbau im Kölner Süden“ wurde daher im Bundesverkehrswegeplan 2030 der Bundesregierung in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Straßen.NRW hat hierfür einen Planungsauftrag erhalten. Mit der ersten Sitzung des Dialogforums am 25. Juni 2020 begann offiziell die Gremienarbeit zum Projekt A4plus. Das Dialogforum ist eine wesentliche Maßnahme des Beteiligungskonzeptes. Insgesamt 23 Mitglieder, so auch die Bürgervereinigung Rodenkirchen, nahmen an der konstituierenden Sitzung teil.
Das zweite Dialogforum A4plus wird im September stattfinden. Besprochen wreden unter anderem dann Themen zu Lärmimmissionen und Luftschadstoffen sowie die Tragwerksplanung der Rodenkirchener Brücke.
Zur Presseinformation Erste Sitzung Dialogforum A4plus
Weitere Informationen auf https://www.strassen.nrw.de/de/wir-bauen-fuer-sie/projekte/a4/ausbau-zwischen-koeln-sued-und-koeln-gremberg.html
Muss die Rodenkirchener Brücke abgerissen und neu gebaut werden?

Rüdiger Däumer referiert zur Rheinspange beim Bürgertreff der Bürgervereinigung Rodenkirchen
Beim Bürgertreff der Bürgervereinigung Rodenkirchen ging es um das hochaktuelle Thema „Rheinspange A553“ und um den 8-spurigen Ausbau der Rodenkirchener Autobahnbrücke.
Über den Stand der aktuellen Planung berichtete als Experte Rüdiger Däumer, Projektleiter beim Landesbetrieb Straßenbau NRW. Köln wächst um viele Einwohner, auch im Umland. Köln ist eine Pendlerstadt, deshalb ist der Ausbau der Infrastruktur für die Mobilität inzwischen mit hohen Prioritäten versehen. So wird das Land NRW eine Autobahnbrücke und der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH eine kombinierte Bahn-Radfahrer/ Fußgängerbrücke zwischen Godorf und Wesseling bauen. Über die Trassenführungen wird noch diskutiert, aber 2020 sollen darüber die Entscheidungen fallen.
Viele Details der Planungen und die umfangreiche Bürgerbeteiligung und -information für die „Rheinspange A553“ stellte Projektleiter Rüdiger Däumer vor und beantwortete zahlreiche Fragen der rund 60 Teilnehmer. Da auch eine Null-Variante in den Diskussionsbeiträgen gefordert wurde, u.a. wegen des Klimawandels und Änderungen in der Mobilitätsnutzung, verwies Däumer auf die umfangreiche Verkehrsuntersuchung, auch für den Ausbau der Rodenkirchener Brücke. Er machte aber klar, dass eine Null-Variante nicht der Auftrag von Straßen.NRW sei, aber für alle Fälle berücksichtigt wurde.
Noch ist das Projekt in der Phase 1, bei der möglichen Linienführung. Zurzeit sind ca. sieben Varianten in der Diskussion. Daraus wird eine Vorzugsvariante herausgearbeitet. Der zweite Prozessschritt ist die Entwurfsplanung, die etwa zwei Jahre dauert. In der Entwurfsplanung wird in einem sogenannten Vorentwurf die Vorzugsvariante lage- und höhenmäßig ausgearbeitet. Gegenüber der Vorplanung sind in einem begrenzten Korridor noch Verschiebungen möglich. Die Entwurfsplanung dient zur verwaltungsinternen und fachtechnischen Prüfung. Sie legt den haushaltsrechtlichen Kostenrahmen fest und ist Grundlage für die Veranschlagung im Haushalt. Außerdem erfolgt der Nachweis der Flächeninanspruchnahme. Der genehmigte Vorentwurf ist die Grundlage für das Planfeststellungsverfahren. Beim dritten Prozessschritt handelt es sich um die Genehmigungsplanung und Planfeststellung, die mindestens ein Jahr dauert. In der Genehmigungsplanung wird der Vorentwurf weiterentwickelt und ergänzt. Dabei werden die rechtlich maßgebenden Details in ausreichender Genauigkeit dargestellt. Aus der Genehmigungsplanung müssen für alle im Planfeststellungsverfahren Beteiligten Art und Umfang der Betroffenheit erkennbar sein.
Straßenbauvorhaben wie die Rheinspange 553 dürfen nur gebaut werden, wenn der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende Plan vorher festgestellt ist. Dazu wird ein Verwaltungsverfahren in Form eines Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Die Durchführung des Verwaltungsverfahrens wird bei der zuständigen Anhörungs- bzw. Planfeststellungsbehörde von Straßen.NRW. beantragt. Nach einem umfassenden Anhörungsverfahren (Offenlage und Erörterung) entscheidet die Planfeststellungsbehörde schließlich über die Einwendungen und stellt den Plan fest, indem alle öffentlich-rechtlichen und privaten Belange unter- bzw. gegeneinander abgewogen werden. Die Planfeststellungsbehörde ist zurzeit die Bezirksregierung Köln.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann Klage erhoben werden. Die Bestandskraft liegt vor, wenn der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar ist. Mit dem bestandskräftigen Beschluss erhält die Straßenbaubehörde die Zulassungsentscheidung für das Bauvorhaben: Ab diesem Punkt kann der Bau der Rheinspange in die Wege geleitet werden.

Britta Dierke zum 8-streifigen Ausbau der Rodenkichener Brücke / A4
Britta Dierke, Projektingenieurin beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, referierte über den Sachstand zum 8-streifigen Ausbau der Autobahn zwischen AK Süd und AK Gremberg, insbesondere der Rodenkirchener Brücke und stellte in einen Überblick das geplante Beteiligungskonzept vor. Auch sie beantwortete viele Fragen der anwesenden Gäste. Der Planungsprozess steht noch ganz am Anfang und bedingt eine Anpassung der vorhandenen Bauwerke oder deren Neubau, wenn notwendig. Der Satz „Der Verlauf des Ausbaus der A4 ist im Wesentlichen von der Lage des Ersatzneubaus für die Rheinbrücke abhängig“ verdeutlicht, dass alle Optionen geprüft werden, auch ein Neubau der Rodenkirchener Brücke, die als Denkmal geschützt ist, könnte möglich sein.
Eine Umweltverträglichkeitsstudie wurde im September 2019 beauftragt, ein Straßenplanerischer Variantenentwurf und die Tragwerksplanung wurden im August 2019 in Auftrag gegeben und die Verkehrsuntersuchung im Januar 2018, wobei sie von der endgültigen Lage von der Rheinspange abhängig ist. Die Varianten, die vertieft untersucht werden sollen, werden festgelegt (Bund-Länder-Abstimmungsprozess), nach dem Abstimmungsvorgang zur Umweltverträglichkeitsstudie wird die Vorzugsvariante festgelegt, anschließend Fertigstellung der Vorplanung, dann folgt ab ca. 2022 die Entwurfsplanung, 2024 die Genehmigungsplanung und 2026 die Ausführungsplanung & Bau.
Bildrechte der Graphiken: Landesbetrieb Straßen.NRW
Fotos/Text: Dieter Maretzky
Weitere Infos auf: https://rheinspange.nrw.de/