E-Mail vom 31.5.2016 an.
Sehr geehrter Herr Maretzky,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie zu verschiedenen Projekten im Stadtbezirk Rodenkirchen um einen aktuellen Informationsstand bitten. Hierzu war ein umfangreicher Abstimmungsprozess mit verschiedenen Dienststellen notwendig. Insofern bitte ich um Verständnis, dass die Beantwortung diesmal längere Zeit in Anspruch genommen hat.
Zu den einzelnen Fragen darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:
1. Wie könnte man in Rodenkirchen die B 9 an die Grüngürtelstraße anbinden, um das Zentrum Rodenkirchen vom Durchgangsverkehr zu entlasten?
Zu Frage 1.:
Die Anbindung der B 9 (L 300 – Industriestraße) an die Grüngürtelstraße ist im Gesamtverkehrskonzept der Stadt Köln enthalten und wurde vor etlichen Jahren bereits untersucht. Die damals festgestellte geringe Entlastungswirkung im Zentrumsbereich von Rodenkirchen rechtfertigt nicht den umfangreichen Eingriff in die vorhandenen Grün- und Freiräume und eine kostenintensive Querung der KVB-Trasse. Im Übrigen würde eine solche Lösung zu vermehrten Verkehrsaufkommen im benachbarten Wohngebiet und im Nahbereich einer Grundschule führen, was zu vermeiden ist.
2. Die neue Brücke über den Rhein (Godorf), welchen Bedarf sieht die Stadt Köln?
Zu Frage 2.:
Die Verwaltung steht einer neuen Brücke über den Rhein positiv gegenüber. Die Verbindung zwischen den Autobahnen A 555 und A 59 (Rheinbrücke Godorf) ist im Entwurf der Bundesverkehrswegeplanung 2030 in der Kategorie “Neue Vorhaben: weiterer Bedarf mit Planungsrecht” enthalten. Soweit dieser Entwurf auf Bundesebene beschlossen wird, ist das Land Nordrhein Westfalen in der Lage, mit der Planung zu beginnen.
3. Baugebiet Bahnstraße: Gestern wurde die B-Plan-Änderung im Amtsblatt veröffentlicht, sechs Monate nach Beschlussfassung. Warum dauert das so lange?
Zu Frage 3.:
Zwischen der Stadt Köln und dem Investor wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der unter anderem auch die Herstellung des Spielplatzes und der Kindertagesstätte beinhaltet. Als Sicherungsmittel zur Herstellung der Einrichtungen wurde seitens der Stadt die Hinterlegung eine Bürgschaft verlangt. In der Folge ist ein längerer Abstimmungsprozess mit der Investorenseite notwendig gewesen. Danach ist die Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Köln umgehend erfolgt.
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Bebauungsplan-Änderung, sondern um die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes gehandelt hat.
4. Infrastruktur Sürther Feld. Der Bericht beim StEA ist zu unklar. Wie wird die Sürther Feldallee an den Feldrain angebunden? Wo bleibt Frau Blum?
Zu Frage 4.:
Der Bebauungsplan weist für die Teilumlegungsgebiete 2 und 3 Flächen für Wohnbebauung mit Erschließungsstraßen aus. Die Sürther Feldallee wird im Trennprinzip bis zur Straße Am Feldrain weitergeführt und soll dort mit einem Kreisverkehr angeschlossen werden.
Die Anbindung der Sürther Feldallee an die Straße Am Feldrain soll in einer ersten Ausbaustufe als Baustraße erfolgen. Hierzu ist vorgesehen, in der Straße Am Feldrain eine Linksabbiegespur einzurichten. Die Herstellung der Baustraße wird so erfolgen, dass die beiden Hallen von Frau Blum nicht unmittelbar niedergelegt werden müssen
Weitere Details – hier auch Fragestellung zum Erhalt oder zum Abriss der Hallen – sind Gegenstand des dritten Umlegungsabschnittes, der noch nicht abgeschlossen ist.
5. Verkehr, z. B. Optimierung der Industriestraße (Kreisverkehre, zusätzliche Abbiegespuren). Die Stadt Köln hat vom Land Baulasten übernommen, was ist geplant?
Zu Frage 5.:
Die Industriestraße befindet sich in der Baulast des Landesbetriebes Straßen NRW. Eine Übernahme durch die Stadt Köln ist nicht erfolgt. Die aktuelle signaltechnische Optimierung ist am Knotenpunkt Am Feldrain/Kölner Straße/Sürther Straße in 2016 vorgesehen. Damit wird die Leistungsfähigkeit entsprechend erhöht.
6. Verkehr Kiesgrubenweg, längere Abbiegespur auf die Alte Bonner Landstraße ist notwendig u. a.
Zu Frage 6.:
Die Problematik an dem Knotenpunkt Kiesgrubenweg/Alte Bonner Landstraße ist der Stadtverwaltung bekannt. Der Knotenpunkt befindet sich allerdings in der Baulast des Landesbetriebes für Straßenbau NRW, so dass die Stadt hier nicht in eigener Zuständigkeit tätig werden kann.
Die Fragestellung soll im Rahmen des halbjährlichen Koordinierungsgespräches mit dem Landesbetrieb thematisiert werden. Das nächste Abstimmungsgespräch mit dem Landesbetrieb wird voraussichtlich im September 2016 stattfinden.
7. Entwicklung Eygelshovener Straße: Flüchtlinge und Schulcontainer, hier müssen Wohnungen gebaut werden, was will Herr Höing unternehmen?
Zu Frage 7.:
Das bestehende Gebäude der Gesamtschule Rodenkirchen wurde Anfang 2010 abgebrochen. Das neue dreigeschossige Schulgebäude wurde straßenbegleitend an der Sürther Straße errichtet.
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hatte ursprünglich vor, den nicht mehr benötigten nördlichen Teilbereich des ehemaligen Schulgrundstückes zu privatisieren beziehungsweise einer anderen Nutzung zuzuführen. Geplant waren neben einem Standort für die Feuerwehr, einer Kindertagesstätte und einem Vollversorger auch Flächen für Wohnungsbau.
Hierzu wurde von der Stadtentwicklungsgesellschaft “moderne Stadt” ein erster städtebaulicher Entwurf in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 05.05.2014 vorgestellt und erläutert. Die Stadtentwicklungsgesellschaft hatte jedoch zuletzt das Interesse am Erwerb der Grundstücksflächen aufgegeben. In der Folge konnte auch das Planungskonzept nicht weiterverfolgt werden.
Um über die Zukunft des Gebietes der ehemaligen Gesamtschule Rodenkirchen zu beraten, hatte zuletzt Herr Mike Homann als Bezirksbürgermeister von Rodenkirchen zu einem “Runden Tisch” eingeladen. Zu dem Termin am 15.02.2016 waren neben den Vertretern aus der Politik (hier insbesondere Mitglieder der Bezirksvertreter und des Stadtentwicklungsausschusses) und der Verwaltung auch die Bürgervereinigung Rodenkirchen eingeladen.
Derzeit wird von der Verwaltung sowohl der von der Politik vorgeschlagene alternative Feuerwehrstandort südlich der Bezirkssportanlage als auch die planerische Umsetzung des Nahversorgungszentrums Michaelshoven mit einem Lebensmittelvollversorger unter Beibehaltung des Flüchtlingsstandortes geprüft.
Für die Fläche nördlich der Gesamtschule soll ein Gesamtkonzept aufgestellt werden, das Flächen für ein Nahversorgungszentrum, Flächen für die geplante Schulerweiterung der Gesamtschule sowie Flächen für Wohnungsbau berücksichtigt, der nach der Nutzung als Flüchtlingsstandort entstehen soll.
In der Folge soll für die Fläche nördlich der Gesamtschule ein Gesamtkonzept aufgestellt werden, das sowohl dem Flächenbedarf eines Nahversorgungszentrums, dem Flächenbedarf einer Schulerweiterung als auch dem Bedarf nach weiterem Wohnungsbau am Standort gerecht wird.
Der verwaltungsinterne Abstimmungsprozess hierzu hat begonnen, wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
8. Wann wird die Grundschule auf dem Sürther Feld gebaut? Zum Schuljahr 2018/19 soll sie in Betrieb gehen, das ist übermorgen!
Zu Frage 8.:
Der Neubau der Ernst-Moritz-Arndt-Schule auf dem Sürther Feld sollte ursprünglich zum Schuljahresbeginn 2018/19 fertig gestellt sein. Im Planungsprozess musste jedoch auf zusätzliche Fragestellungen und geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel solche aus dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz (Verringerung der Klassenstärken) oder Änderung des Energiestandards reagiert werden. Der hiermit verbundene zusätzliche Abstimmungsbedarf hat zu zeitlichen Verzögerungen geführt. Nach derzeitigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass die Schule im Juni 2020 fertiggestellt wird.
9. Fortführung der Stadtbahnlinien 16 und 17: Hat die Stadt Köln Verhandlungen aufgenommen?
Zu Frage 9.:
Um eine Fortführung der Stadtbahnlinien 16 und 17 bis in den Kölner Süden und auch darüber hinaus realisieren zu können, ist die Herstellung einer Wendeanlage auf dem Stadtgebiet von Wesseling notwendig. Die notwendige Abstimmung mit der Stadt Wesseling – hier insbesondere zu der Fragestellung der Kosten – hat begonnen. Eine abschließende Klärung konnte jedoch noch nicht herbeigeführt werden.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Stadtbahnlinie 17 mittlerweile sowohl vormittags als auch nachmittags Fahrgäste bis zum Haltepunkt Sürther Bahnhof transportiert, soweit dies mit dem Fahrplan der Linie 16 kombiniert werden kann.
Aufgrund meines Schreibens vom 20.10.2015 hatten sich bei Ihnen noch weitere Fragen ergeben. Hierzu darf ich Ihnen noch folgende zusätzliche Informationen geben:
Punkt 1. alt:
(Die Entwicklung im Bereich des ehemaligen Bahnhofs und der Feuerwache: Hier stehen in Kürze Vorbereitungen auf den Baubeginn des Investors an sowie mir Herr Branddirektor Frank Stobbe mitteilte. Für den alten Aufenthaltsraum müssen stapelbare Container aufgestellt werden, damit der Investor auf der von ihm gekauften Liegenschaft bauen kann. Herr Makrutzki bestätigte mir, dass die Zufahrt zur Tiefgarage für das neue Wohn- und Geschäftsgebäude über die Ringstr. erfolgen wird. Wann ist Baubeginn?)
Zu Punkt 1. alt:
Aufgrund eines beantragten Bauvorhabens in der Ringstraße 12 bis 16 war zu befürchten, dass ein städtebaulicher Missstand entsteht. Dies wurde in 2014 durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes verhindert. Mittlerweile ist die Abstimmung mit der Investorenseite abgeschlossen, so dass das Bauvorhaben seitens der Stadtplanung nun positiv beurteilt wird.
Die Rückfrage bei der Investorenseite hat ergeben, dass mit den Bauarbeiten nach Erteilung der Baugenehmigung kurzfristig begonnen werden soll.
Punkt 2. alt:
(Verlegung der Feuerwache auf das Sürther Feld, Ecke Feldrain/Sürther Str.:
Die Gebäudewirtschaft hält den geplanten Standort vor, das wird auch bei der aktuellen Planung für die Unterbringung der Flüchtlinge und der Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen beachtet. Herr Makrutzki sagte mir zur Diskussion zum Standort, dass dazu keine Änderungsbeschlüsse der Politik vorliegen und deshalb verfolge die Verwaltung die alte Planung. Muss die Politik wirklich erst einen neuen Beschluss fassen?)
Zu Punkt 2. alt:
Der alternative Feuerwehrstandort südlich der Bezirkssportanlage, der im Rahmen der Veranstaltung zum “Runden Tisch” am 15.02.2016 von Seiten der Politik vorgeschlagen wurde, wird derzeit von der Verwaltung geprüft (siehe auch Antwort unter 7.).
Punkt 3. alt:
(Die sinnvolle Weiterentwicklung des Ortskerns z.B. im Bereich der Bahnstraße:
Hier ist die am 23.6. beschlossene Flächennutzungsplanänderung noch nicht von der Bezirksregierung genehmigt, die aber innerhalb von drei Monaten Stellung beziehen muss. Herr Makrutzki rechnet mit einer baldigen Entscheidung. Danach kann die Änderung Im Amtsblatt veröffentlicht werden und der Investor seinen Baugesuch einreichen.
Tja, das war die Hoffnung im Oktober, dieser so zentrale Bereich mit Stadtbahnversorgung vor der Haustür muss doch bebaut werden!)
Zu Punkt 3. alt:
Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln hat mittlerweile stattgefunden, damit ist der Bebauungsplan rechtskräftig (siehe auch Antwort unter 3.).
Punkt 5. alt:
(Die Antwort, dass für ganz Köln ein Konzept erarbeitet werden soll, stellt nicht zufrieden. Wir fordern ein Gesamtverkehrskonzept für den Kölner Süden (ÖVPN, Fahrrad und PKW) – Wie steht es damit?)
Zu Punkt 5. alt:
Entsprechend der Mitteilung “Fortschreibung des Gesamtverkehrskonzeptes als Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr (Stek MoVe)”, die am 09.03.2015 im Verkehrsausschuss und am 19.03.2015 im Stadtentwicklungsausschuss behandelt wurde, haben in der Zeit vom 13.04. bis zum 19.10.2015 die angekündigten fünf Veranstaltungen zur Mobilität (Themenschwerpunkt: Zukünftigen Gestaltung der städtischen Mobilität) stattgefunden.
Siehe im Internet unter:
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtentwicklung/mobilitaet
Ein Resümee wurde im Rahmen der Abschlussveranstaltung der Reihe “Kölner Perspektiven zur Mobilität” am 09.11.2015 im Vortragssaal der Volkshochschule im Rautenstrauch-Joest-Museum gezogen.
Derzeit wird von der Verwaltung der Nahverkehrsplan für den ÖPNV und das Logistikkonzept der Stadt Köln erarbeitet, die als Planungsgrundlage für das geplante Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr dienen sollen. Die Ausschreibung zur Fortschreibung des Gesamtverkehrskonzeptes soll Ende 2016 erfolgen. Da im Rahmen der Ausarbeitung des neuen Gesamtverkehrskonzeptes eine umfangreiche Partizipation der Bürgerinnen und Bürger vorgesehen ist, wird die Ausarbeitungsphase circa drei Jahre in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen dienen und die weitergehenden Fragen zu meinem Schreiben vom 20.10.2015 nun abschließend beantworten.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, steht Ihnen im Stadtplanungsamt die Amtsleiterin Anne Luise Müller unter der Telefonnummer 0221 221-25723 gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Franz-Josef Höing
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr
Stadthaus Deutz – Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Tel: 0221 / 221-25900
Fax:0221 / 221-22344
Internet: www.stadt-koeln.de
Aktueller Stand der Entwicklung:
Innere Erschließung des Baugebietes (Straße und Kanal)
Die Wohnbebauung im I.BA ist bis auf ein Einfamilienhaus abgeschlossen. Der Baubeginn für den Endausbau der Straßen im I.BA ist erfolgt. Der Ausbau erfolgt bis Juli 2016. Goldnesselweg und Feldhamsterstr. werden vollständig hergestellt. Die Eygelshovener Str. erhält zunächst bis zum Abschluss der Hochbauarbeiten im II.BA einen Teilausbau der nördlichen Straßenseite zur Feldhamsterstr. hin und eine neue Asphaltdecke. Der abschließenden Arbeiten erfolgen nach Beendigung des Baustellenverkehrs für den II.BA.
Im II.BA sind Kanal und Baustraße vorhanden. Der Endausbau der Straßen wird erfolgen, wenn ca. 80% der Hochbebauung erstellt ist. Der Vermarktung der städtischen Grundstücke im II.BA ist in 2015 erfolgt. Der Verkauf erfolgte mit der Auflage, dass die Gebäude innerhalb von 2,5 Jahren nach Grundstücksübertragung bezugsfertig hergestellt sein müssen. Eine Reihe von Einfamilienhäusern und das Mehrgenerationenwohnprojekt an der Sürther Feldallee sind bereits im Bau.
Für den dritten Bauabschnitt sieht der Zeitplan wie folgt aus:
Straßen und Kanalplanung werden im Frühjahr 2016 vorliegen. Nach Ausschreibung und Vergabe ist noch in 2016 mit dem Beginn der Tiefbauarbeiten zu rechnen. Die Sürther Feldallee soll dann bis zum Sommer 2017 an die Straße Am Feldrain baustraßenmäßig angebunden werden. Die Vermarktung der städtischen Grundstücke im III.BA wird auf diesen Zeitplan abgestimmt. Der Verkauf der städtischen Grundstücke wird dann ebenfalls wieder mit der o.g. Bauverpflichtung erfolgen. Damit der künftige Baustellenverkehr für den III.BA nicht durch das Neubaugebiet läuft, soll die Sürther Feldallee für die Hochbauphase in Höhe des II.BA abgebunden werden. Die weiteren Arbeiten im III.BA hängen dann von dem Fortgang der Hochbebauung, dem Abschluss der Umlegung im südlichen Teil des Baugebietes und dem Abschluss erforderlicher Erschließungsverträge ab.
Optimierung der äußeren Verkehrserschließung
Die äußere Verkehrserschließung für das Sürther Feld soll durch den signaltechnischen Umbau der Kreuzung Am Feldrain/Sürther Str. verbessert werden. Die Ausführung ist für das Frühjahr 2016 geplant. Eine großräumigere Betrachtung der Verkehrssituation im gesamten Kölner Süden soll im Rahmen des geplanten Stadtentwicklungskonzeptes Mobilität und Verkehr erfolgen.
Öffentliche Grünflächen und Spielplätze
Die Anlage der öffentlichen Grünfläche nördlich der Eygelshovener Str. ist beauftragt. Mit den Arbeiten wird kurzfristig begonnen. Im Frühjahr 2016 soll im Anschluss an die bereits fertiggestellten Grünflächen entlang der Hammerschmidtstr. die Ausführung weiterer Grünarbeiten nördlich der Straße Am Feldrain / Ecke Hammerschmidtstr. erfolgen.
Die öffentlichen Grünflächen im zweiten und dritten Bauabschnitt sollen nach Fertigstellung der Hochbebauung möglichst zeitnah angelegt werden.
Der im B-Plan vorgesehene Spielplatz im ersten Bauabschnitt nördlich der Eygelshovener Str. wird im Frühjahr 2016 ausgebaut. Die weiteren Spielplätze im zweiten und dritten Bauabschnitt werden in Abhängigkeit von dem Fortgang der Wohnbebauung geplant.
Die Grünplanung für das Gesamtgebiet ist als Anlage beigefügt.
Die Kölner Stadtverwaltung hat die Offenlage angezeigt:
Bahnstraße in Rodenkirchen
Aufstellung und Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt am 14. Januar 2015
Geltungsbereich PDF, 465 kb
Bebauungsplan-Entwurf PDF, 581 kb
Beschlussvorlage und Begründung
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
- nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan 69399/03 mit gestalterischen Festsetzungen für den Planbereich zwischen der Stadtbahnlinie 16 im Osten, der Friedrich-Ebert-Straße im Süden, der Konrad-Adenauer-Straße im Westen und den Flurstücken 281, 273 und 75 im Norden aufzustellen,
Arbeitstitel: Bahnstraße in Köln-Rodenkirchen;
- den Planentwurf nach § 3 Absatz 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 69399/03 mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 22. Januar bis einschließlich 23. Februar 2015 beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln,
Montag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag von 8 bis 18 Uhr,
Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr, sowie nach besonderer Vereinbarung,
in Zimmer 09 B 06.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, über die der Rat entscheidet. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Bahnstraße in Köln-Rodenkirchen wurde durchgeführt.
Neben der bereits vorhandenen Büroflächennutzung mit circa 22 200 m² Bruttogeschossfläche (BGF) sollen zusätzlich circa 800 m² BGF gewerblich genutzter Flächen entstehen. Weiterhin sind circa 340 neue Wohneinheiten (WE) mit circa 38 000 m² BGF geplant. Hiervon sollen circa 250 Einheiten im südlichen Baufeld als Mietwohnungen entstehen. Die circa 90 Wohnungen, die im nördlichen Baufeld entstehen können, sollen als Eigentumswohnungen vermarktet werden. Die geplante dreigruppige Kindertagesstätte soll durch eine neue Zuwegung von der Konrad-Adenauer Straße aus erschlossen werden.
Den Auftakt im Süden des Plangebietes bildet ein kleiner Stadtplatz im Kreuzungspunkt von Friedrich-Ebert-Straße und Bahnstraße, der in unmittelbarer Nachbarschaft zur Stadtbahnhaltestelle liegt. Räumliches Herzstück des südlichen Baufeldes ist eine großzügig angelegte Freifläche mit integrierten Grün- und Wasserflächen. Die Höhe der Stadthäuser soll zwischen der vorhandenen kleinteiligen Bebauung entlang der Friedrich-Ebert-Straße und dem sechsgeschossigen Bestandsgebäude an der Bahnstraße vermitteln.
Das nördliche Baufeld wird geprägt von vier Punkthäusern, die durch ein Sockelgeschoss mit der Funktion als Parkebene miteinander verbunden werden.
Kammeroper und Kindertagesstätte (Kita) liegen an der Konrad-Adenauer-Straße und bilden zusammen eine bauliche Einheit. Die bestehende Struktur der Nachbargebäude soll hier von der Höhe und Körnung der Bebauung aufgenommen werden. Ein kleiner Vorplatz bildet das Entree für beide Nutzungen. Südlich des Kita-Gebäudes schließt sich der notwendige Außenspielbereich der Kita in einer Größe von circa 900 m² an.
Bisherige Stellungnahme der Bürgervereinigung Rodenkirchen:
Uns ist diese neue Entwicklungsmöglichkeit Rodenkirchens sehr wichtig. Die vorhandene Industriebrache ist ein Schandfleck Rodenkirchens. Jetzt ist die Gelegenheit, ein Projekt umzusetzen, das zu einem Vorzeigeprojekt werden könnte. Wir führen intensive Gespräche mit dem Investor, der Bezirksvertretung und dem Baudezernenten Franz-Joseph Höing, denn innerhalb des Projektes ist uns der Verbleib der Kammeroper und der Jugendkunstschule Rodenkirchen ein absolut wichtiges Anliegen.
Die Investoren, darunter eine Stiftung, die die 250 Mietwohnungen mit guter Qualität und erschwinglichen Mieten bauen wollen, haben sich für eine anspruchsvolle und hochwertige Architektur entschlossen, wollen die Fläche mit Freiraum und Wasserflächen ausstatten, bauen zwei neue Parkhäuser (eins davon auf das vorhandene Geländenivieau), über die die Wohnbebauung erschlossen werden soll, so dass eine fast autofreie Siedlung entstehen kann. Die neuen Parkhäuser werden von der Konrad-Adenauer-Straße erschlossen.
Alle Unterlagen finden Sie hier. Zu beachten ist, dass die Planungen noch nicht abgeschlossen sind und erst ein politischer Entschluss nach öffentlicher Diskussion in einer noch im diesem Jahr bevorstehenden Abendveranstaltung erfolgen muss. Da Wohnungen in Rodenkirchen sehr begehrt sind und die Lage nah am Bahnhof Rodenkirchen sehr gut erschlossen ist, sollte das Projekt möglichst bald realisiert werden. Wichtigster Diskussionspunkt dürfe die Höhe eines der vier Wohnhäuser auf dem Gelände der ehemaligen Papierfabrik werden, hier sind 14 Stockwerke im Gespräch. Dazu hat der Investor Peter Waltner eine interessante Übersicht über die “Hochpunkte in Rodenkirchen” erstellt, die alle Gebäude mit mehr 8 Stockwerken zeigt. Mit den neuen vier Gebäuden sind es insgesamt 23 Gebäude nur im Ortsteil Rodenkirchen. Wenn nicht in die Höhe so gebaut werden soll, dann muss die Bebauung verdichtet werden und so gibt es weniger Grünflächen.
Bahnstraße in Rodenkirchen, 206. Änderung des Flächennutzungsplans
Offenlage des Entwurfs einer Flächennutzungsplan-Änderung
Veröffentlicht im Amtsblatt am 21. Januar 2015
Ziel der Änderung ist die Umwandlung von gewerblichen in gemischte Bauflächen (M), die Neuordnung vorhandener Wohnbauflächen (W) und die Ergänzung des Signets “Kindereinrichtung”.
Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan PDF, 259 kb
Geplante Darstellung im Flächennutzungsplan PDF, 260 kb
206. FNP-Änderung Bahnstraße Rodenkirchen Begründung PDF, 164 kb
Information zum Änderungsentwurf
Das Planänderungsgebiet liegt zwischen der Stadtbahnlinie 16 im Osten, der Friedrich-Ebert-Straße im Süden, der Konrad-Adenauer-Straße im Westen und den Flurstücken 281, 273 und 75 im Norden in Köln-Rodenkirchen.
Arbeitstitel: Bahnstraße in Köln-Rodenkirchen
Hinweis: Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- ein Lärmgutachten zum Verkehrslärm (Straße, Schiene), zum Lärm durch die Tiefgarage und zum Fluglärm
- ein Artenschutzgutachten zu den Artengruppen Fledermäuse und Vögel
- ein Gutachten zum Thema Luftschadstoffe
- eine verkehrstechnische Untersuchung zum Verkehr, der aus der geplanten Wohnbebauung resultiert
- eine planungs- und nutzungsorientierte Gefährdungsabschätzung zur Belastung des Bodens und des Grundwassers durch Altlasten
- Aussagen zum Hochwasserschutz, zu Bodendenkmälern und zur Belastung des Plangebietes mit Kampfmitteln
- ein Umweltbericht; der sich neben den genannten Belangen mit folgenden Themen befasst: Boden, Klima, Kaltluft/Ventilation, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft/Ortsbild, Niederschlagswasser, Magnetfeldbelastung, Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 206. Änderung des Flächen-nutzungsplans mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 29. Januar bis 2. März 2015 einschließlich beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Montag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag von 8 bis 18 Uhr,
Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr, sowie nach besonderer Vereinbarung, in Zimmer 09 B 06.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, über die der Rat entscheidet. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Quelle: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/aktuelle-bebauungsplaene/bahnstrasse-rodenkirchen-206-aenderung-des-flaechennutzungsplans
TOP 9.2.6: Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen
– Vertagungsantrag der FDP-Fraktion
– Änderungsantrag der Fraktion Die Grünen
1. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt die Vorlage.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion abgelehnt. (Nicht anwesend: Herr Schöppe)
2. Beschluss:
Der Erwerber wird verpflichtet, einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion und Herrn Schöppe zugestimmt.
3. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden in Köln-Rodenkirchen —Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen— aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbindung “Einkaufen und Wohnen”, ein allgemeines Wohngebiet, eine Kindertagesstätte und einen Standort für die freiwillige Feuerwehr festzusetzen;
2. dass der Erwerber verpflichtet wird, für die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes Qualifizierungsverfahren durchzuführen. Der Erwerber wird außerdem verpflichtet, einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion und Herrn Schöppe zugestimmt.
Rodenkirchen im Mai 2014:
Rodenkirchen: Das Sürther Feld soll nicht zu massiv bebaut werden, nur zur Abrundung des Musikerviertels maximal 400 Wohneinheiten. Die Beschlusslage sieht jetzt rund 1000 Wohneinheiten vor, beidseitig des Grünen Weges, ausgespart bleibt der alte Rheinarm.
Das bedeutet rund 3000 Bewohnerinnen und Bewohner, und rund 1500 zusätzliche Personenkraftwagen mehr. Da die Verkehrssituation an der Kreuzung Sürther Str./ Wattigniesstr. sowie an der Einmündung der Straße „Heinrich-Lübke-Ufer“ auf die Rheinuferstr. schon heute massiv überlastet ist, muss die Kreuzung an der Aral-Tankstelle dringend in einen leistungsfähigen Kreisverkehr umgewandelt werden.
Der Grünstreifen am Feldrain muss breiter werden, 50 m ist das Minimum.
Baufeld 1 am Musikerviertel ist von der Stadt Köln erschlossen und schon zu 100 % vermarktet, ein Planungs- und Gestaltungskonzept liegt für den größeren Teil der Einfamilienhaus-Bebauungsfläche vor. Das nächste Baufeld darf nur begonnen werden, wenn das vorherige zu 80 % verkauft und im Bau ist. Dringend ist hier der Bau der Kita, das Grundstück ist erschlossen, der große Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder erfordert schnelles Handeln.
Die Kanaltrasse darf nicht Bustrasse werden und das Sürther Feld muss durch eine zusätzliche Buslinie erschlossen werden. Weiß und Sürth dürfen nicht zu Gunsten der Bebauung des Sürther Feldes im öffentlichen Nahverkehr benachteiligt werden.
Wir sind gegen jede weitere Ansiedlung großer Kaufmärkte in Rodenkirchen, aber für die Förderung der vorhandenen Geschäftswelt. Hier ist die Schaffung eines Veedelmanagers notwendig.
Sürth: Hier ist genug gebaut worden, mögliche Flächen für Wohnungen sind zukünftig nur im Bereich des jetzigen Lindegeländes vorstellbar.