Keine Verdichtung im Auenviertel in Rodenkirchen – Neuer Bebauungsplan-Entwurf

Keine Verdichtung im Auenviertel in Rodenkirchen – Neuer Bebauungsplan-Entwurf

Keine Verdichtung im Auenviertel in Köln-Rodenkirchen

Im Auenviertel Ecke Grimmelshausenstraße

Die Bürgervereinigung Rodenkirchen steht für die Erhaltung der Wohn- und Lebensqualität ihres Ortes: Das komplette Auenviertel muss sein einmaliges Flair behalten. Es darf nicht durch Teilung der Grundstücke zugebaut werden! Deshalb ist die Bürgervereinigung Rodenkirchen erfreut, dass die Stadtverwaltung der Forderung nachkommt und einen neuen Bebauungsplan entworfen hat.  Denn die besondere Struktur des Auenviertels in Köln-Rodenkirchen muss erhalten bleiben. Die Nachverdichtung durch Teilung großer Grundstücke und der Bebauung des Hinterlands großer Liegenschaften muss verhindert werden. Denn seit geraumer Zeit beobachtet die Bürgervereinigung mit großer Sorge, dass das historisch gewachsene Wohnbauviertel einem Wandel unterliegt mit Teilungen von Grundstücken.  Dies führt aber zu einer schleichenden städtebaulichen Verdichtung des gewachsenen Viertels in Köln-Rodenkirchen und zerstört das erhaltenswerte, historisch wertvolle Ambiente des Auenviertels, von der Weißer Straße bis hin zum Uferstraße am Rhein. Denn durch Nachverdichtung würde unwiderruflich der Gesamtcharakter des Viertels zerstört. Auch der Denkmalschutz, die Intention, Natur mit Architektur zu verbinden und die seltene geschichtliche Ablesbarkeit des Ortes wären durch eine rücksichtlose Bebauung verloren.

Auenviertel schützen durch gültigen Bebauungsplan

Neuer Bebauungsplan Auenviertel Rodenkirchen

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Auenviertel in Rodenkirchen © Stadt Köln

Vom 2. Juli bis 17. August erfolgt nun die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 70390/02 mit Begründung beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln. Weitere Informationen: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/aktuelle-bebauungsplaene/auenviertel-koeln-rodenkirchen

Ziel der Planung sei es weiterhin, das vorhandene hochwertige Wohngebiet durch planungsrechtliche Instrumente zu schützen. So soll die Struktur einer überwiegend ein- und zweigeschossigen Bebauung mit freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten bleiben.

Zur Geschichte des Auenviertels in Köln-Rodenkirchen

Das Auenviertel in Rodenkirchen stellt die zweite Erweiterung in der Geschichte Rodenkirchens dar. Die drei Entwicklungsstufen – typisch für das Wachstum kleinster Dörfer im Umkreis größerer Städte – liegen hier, wie ein offenes Bilderbuch, zutage. An kaum einem anderen Ort, wo Kleinstgehöfte längst verschwunden sind, ist die Geschichte einer Stadt und seiner Umgebung so deutlich ablesbar. Sie geben Zeugnis von einer sonst kaum anzutreffenden Vermischung der Bevölkerung aus verschiedenen Schichten, die eng verbunden ist mit der Entwicklung Kölns.

Glückliche Fügungen in der Bau-Historie Rodenkirchens

Die erste Erweiterung war bestimmt durch das Wachsen Kölns zur preußischen Großstadt und zum Industrieort. In Rodenkirchen sind nicht nur die alte Kirche vom ursprünglichen Fischerdorf erhalten geblieben, sondern auch Kleinstgehöfte, die an das ehemalige Dorfbild erinnern. Diese kleinen Höfe legen ein einmaliges Zeugnis dafür ab, dass bei der Versteigerung des ehemals kirchlichen Besitzes mitunter auch Kleinstbauern, Hintersassen, manchmal in der Lage waren, eine winzige Fläche zu erhalten. Zudem setzte, wie an anderen Vororten und Stellen, an denen sich Lehmboden oder Kiesgruben befanden, eine Besiedlung von Kleinunternehmern und Fuhrleuten ein, die das begehrte Baumaterial nach Köln lieferten. Rodenkirchen weitete sich nach Westen aus, über die Hauptstraße hinweg, welche die ursprüngliche Grenze des kleinen Ortes war. Die kleinen, oft hübsch verzierten Backsteinbauten geben in der Frankstraße und Umgebung ein schönes Zeugnis dieser Besiedlung. Aber auch erste kleinere Villen entstanden entlang der Hauptstraße, die deutlich nach Norden in Richtung Köln ausgerichtet waren.

Im Auenviertel in Köln-Rodenkirchen Auenweg Ecke Zuckmayerstr

Auenweg Ecke Zuckmayerstraße

Die zweite Erweiterung lässt nun den Trend zum gesunden Leben erkennen, oder die ersten Lehren, die man aus einer ungehemmten Industrialisierung gezogen hatte: Der Rhein wird nicht nur als Transportweg und verkehrstechnische Anbindung an Köln gesehen, sondern wird selbst zur „Ansicht“. Im Urteil der Zeitgenossen ist er nicht nur praktisch, sondern „schön“. Er steht mit seiner grünen Umgebung für eine gesunde Lebensweise, die sich gegen die grauenhaften Folgen der Industrialisierung auch in Köln richtet. Denn man hielt die schlechte Luft für die Ursache vieler Seuchen und Krankheiten und versuchte nun, nicht nur für die Fabrikbesitzer (z.B. Westend in vielen Städten), sondern auch für die einfache Bevölkerung gesunde Wohnungen zu schaffen.

Dass sich alle drei Ausformungen in Rodenkirchen nebeneinander erhalten haben, ist ein außerordentlicher Glücksfall und sehr selten. Ebenso selten ist die Verschmelzung zu einem dennoch einheitlichen Aussehen des Ortes, wo man sich heute noch an eigentlich allen Stellen wohlfühlt und die deutlich sich abhebenden Entwicklungsstufen nie als Trennung registriert.

Die Verwüstungen des Zweiten Weltkrieges, die Köln wie keine andere deutsche Stadt vernichtet haben, zerstörten auch die sichtbare geschichtliche Entwicklung. So haben wir nur noch an einigen wenigen Stellen der Umgebung Bauten, die an das frühere Dorfbild erinnern (etwa Immendorf und Sürth). Von daher ist es ein außerordentlicher Glücksfall, dass in Rodenkirchen gleich mehrere dieser Kleinstgehöfte, etwa an der Friedensgasse oder Barbarastraße erhalten sind, die ursprünglich eine kleine Fläche Nutzlandes ihr Eigen nannten.

Sonderwege beim Siedlungsbau in Rodenkirchen

Die erste Erweiterung mit Kleinunternehmern, Ziegelgrubenbesitzern und Fuhrunternehmen lässt sich an vielen ehemaligen Vororten Kölns nachweisen, Ehrenfeld oder Sülz sind nur zwei Beispiele. Sie zeigen überall nahezu den gleichen Haustypus, der auch in Rodenkirchen zu sehen ist: Drei- oder vierachsige Backsteinbauten, zunächst giebelständig, dann traufständig zur Straße hin orientiert, häufig mit farbigen Backsteinverzierungen und Phantasiewappen ausgestattet.

Doch während sich in nahezu allen Vororten diese Ansiedlungen getrennt von anderen Bebauungen zeigen, sozusagen als zusammengehörige Siedlung – man wollte in den gehobenen Wohngegenden, die rings um die Stadt entstanden, wie etwa Lindenthal oder Klettenberg, den „Ehrenfeldisierungsprozeß“ verhindern, also die Proletarisierung der Villenviertel, geht Rodenkirchen da unbewusst einen Sonderweg! Noch während diese Backsteinbauten an der Frankstraße oder Wilhelmstraße im Bau sind, beginnen sich einige kleine Villen bereits an der neuen Hauptstraße anzusiedeln. Berührungsängste fehlen hier offensichtlich.

Darin – und das kann nicht genug hervorgehoben werden – unterscheidet sich Rodenkirchen grundsätzlich von den anderen Vororten, die zum größten Teil bewusst und neu angelegt wurden: Klettenberg als Villenort oder Sülz als Arbeitervorort. Hier entwickelte sich beides nebeneinander, was man sonst so nicht findet. Selbst das unmittelbar benachbarte Marienburg hat nichts mit der Entwicklung Rodenkirchens gemein, nicht einmal die Architekten sind in beiden Orten bis auf ganz wenige Ausnahmen die gleichen.

Erstaunliche ist aber, dass dieses Prinzip der Vermischung bei der Ansiedlung des Auenviertels, also der zweiten Erweiterung, zumindest in den Anfängen nunmehr bewusst weitergeführt wird! Das ist für war eine große Ausnahme und in der weiteren Umgebung sonst nicht bekannt.

Innovativer gemischter Baustil durch Architekt Otto Müller-Jena

Moltkestraße in Köln-Rodenkirchen Auenviertel

Moltkestraße im Auenviertel

Als der bedeutende Architekt Otto Müller-Jena, in den Jahren nach 1910 begann, einige Straßenzüge mit gemischter Bebauung zu entwerfen, schaffte er etwas völlig Neues! Er plante Villen, die für das neu entstandene Bürgertum, das in der aus allen Nähten platzenden Stadt keinen Platz gefunden hatte und auch bei der neu angelegten Ringstraße zu kurz gekommen war. Aber unmittelbar daneben entstehen – im Stil durchaus angepasst – Mietshäuser für mehrere Familien. Diese Vermischung ist sonst keinem der bekannten Baumeister dieser Zeit gelungen.

Damit aber nicht genug: Otto Müller-Jena, der übrigens wenig später auch hervorragende Bauhausarchitektur errichtet (in Köln z.B. die ehemaligen Sidolwerke) verbaute die Natur mit in seinen Häusern. Die Anlage der umgebenden Gartenflächen wird von ihm als mitgebaute Natur, als Architektur verstanden und so konzipiert. (In der gleichen Zeit und etwas später entstehen die ersten Freischulen, in denen Kinder außerhalb der Stadt hin und wieder unterrichtet werden, um zu ihrer Gesundung beizutragen). Erst die Vorgärten und umgebenden Gärten lassen in seinen Augen die Bauten vollständig werden.

Der Plan der Vermischung von Villen und Miethäusern, gekonnt umgesetzt, hat sich dann über die steigenden Grundstückspreise nicht weiterverfolgen lassen. Aber noch immer bietet das größere Ensemble von Uferstraße und Moltkestraße eine schöne Vorstellung dieses Vorhabens.

Die weiteren Planungen des Auenviertels nehmen jedoch viele dieser Innovationen auf. So ist gerade die Vermischung der Stile, auch an einem Bau, heute reizvoll inmitten der Grünanlagen.

Modernes Bauhaus im Auenviertel neben Historismus im Einklang

Bauhaus neben Historismus verrtagen sich im Auenviertel gut.

Der Historismus hatte sich mit dem ersten Weltkrieg und der anschließenden Revolution überlebt. Aber alle bedeutenden Schulen der 1920er Jahre kommen hier auf ihre Kosten und lassen heute die Übereinstimmungen und gegenseitigen Beeinflussungen erkennen, obwohl sie damals miteinander im Streit lagen. So findet sich der herkömmlich traditionelle „Heimatschutzstil“ unmittelbar neben der radikalen Moderne im Bauhausstil, die gemäßigte Moderne neben der Stuttgarter Schule, der Expressionismus neben niederländischen Einflüssen der Amsterdamer Schule usw. Dennoch gibt es immer wieder Gemeinsamkeiten, die bei all diesen Stilen vertreten sind – das halbrunde vor die Fassade gesetzte Treppentürmchen etwa, die weit vorgezogene Traufe, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Aber eine weitere, bedeutende Gemeinsamkeit haben alle, die Freifläche vor oder um die Häuser wird als integraler Bestandteil der Architektur verstanden! In dieser Hinsicht hat Müller-Jena wirklich vorbildlich gewirkt.

Wohngebiet im Auenviertel schützen durch Veränderungssperre

Auenweg Rodenkirchen

Auenweg Rodenkirchen

Eine dichtere Bebauung würde die Intention der gesamten Architektur zerstören. Sehr wichtig wäre es, darauf hinzuwirken, die modernen Sichtschutzmaßnahmen, Bambuszäune, hohe Hecken etc. zugunsten der teilweise noch erhaltenen sehr schönen alten niedrigen Begrenzungen wegzunehmen, um so den freien Durchblick, der ausdrücklich gewollt wurde und der ganzen Siedlung eine ungewöhnlich schöne Leichtigkeit gibt, wiederherzustellen.

Das vorhandene hochwertige Wohngebiet muss geschützt werden, so dass die Struktur einer überwiegend ein- und zweigeschossigen Bebauung mit freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten bleibt. Dies bezieht sich auf den Siedlungsbereich zwischen Weißer Straße und Uferstraße, zwischen Grüngürtel- und Walther-Rathenau-Straße.

Auenviertel schützen! Argumente gegen eine Verdichtung der Bebauung im Auenviertel

Eine Verdichtung der Bebauung würde drei wichtige und reizvolle Eigenschaften, die heute den Charme Rodenkirchens ausmachen, zerstören:

  1. Die sehr seltene geschichtliche Ablesbarkeit des Ortes würde zerstört
  2. Die Intention der zum großen Teil denkmalgeschützten Bauten, die die umgebende Natur als Architektur begreift, wäre unwiderruflich dahin, die Bauten würden ihren ureigenen Charakter verlieren.
  3. Die wenigen Bauten, die durch moderne Bebauungen ersetzt wurden, haben bislang in der Mehrheit große Rücksicht auf den Gesamtcharakter des Viertels genommen und so den einzigartigen Flair Rodenkirchens bewahrt. Durch mehr Verdichtung würde der Gesamteindruck einer historisch gewachsenen Einheit endgültig zerstört werden.

Autoren: Angelika Lehndorff-Felsko, Dieter Maretzky

Redaktion/Fotos: Beatrix Polgar-Stüwe

Stadtplanung, Sürther Feld und Rodenkirchen Bahnstraße

Stadtplanung, Sürther Feld und Rodenkirchen Bahnstraße

Antwort der Verwaltung zur städtebaulichen Entwicklung Eygelshovener Straße, Sürther Feld, Bahnstr., Baugebiet Bahnhof Rodenkirchen, Schulen, Feuerwehr usw.

E-Mail vom 31.5.2016 an.

Sehr geehrter Herr Maretzky,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie zu verschiedenen Projekten im Stadtbezirk Rodenkirchen um einen aktuellen Informationsstand bitten. Hierzu war ein umfangreicher Abstimmungsprozess mit verschiedenen Dienststellen notwendig. Insofern bitte ich um Verständnis, dass die Beantwortung diesmal längere Zeit in Anspruch genommen hat.

Zu den einzelnen Fragen darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:

1.         Wie könnte man in Rodenkirchen die B 9 an die Grüngürtelstraße anbinden, um das Zentrum Rodenkirchen vom Durchgangsverkehr zu entlasten?

Zu Frage 1.:

Die Anbindung der B 9 (L 300 – Industriestraße) an die Grüngürtelstraße ist im Gesamtverkehrskonzept der Stadt Köln enthalten und wurde vor etlichen Jahren bereits untersucht. Die damals festgestellte geringe Entlastungswirkung im Zentrumsbereich von Rodenkirchen rechtfertigt nicht den umfangreichen Eingriff in die vorhandenen Grün- und Freiräume und eine kostenintensive Querung der KVB-Trasse. Im Übrigen würde eine solche Lösung zu vermehrten Verkehrsaufkommen im benachbarten Wohngebiet und im Nahbereich einer Grundschule führen, was zu vermeiden ist.

2.            Die neue Brücke über den Rhein (Godorf), welchen Bedarf sieht die Stadt Köln?

Zu Frage 2.:

Die Verwaltung steht einer neuen Brücke über den Rhein positiv gegenüber. Die Verbindung zwischen den Autobahnen A 555 und A 59 (Rheinbrücke Godorf) ist im Entwurf der Bundesverkehrswegeplanung 2030 in der Kategorie “Neue Vorhaben: weiterer Bedarf mit Planungsrecht” enthalten. Soweit dieser Entwurf auf Bundesebene beschlossen wird, ist das Land Nordrhein Westfalen in der Lage, mit der Planung zu beginnen.

3.         Baugebiet Bahnstraße: Gestern wurde die B-Plan-Änderung im Amtsblatt veröffentlicht, sechs Monate nach Beschlussfassung. Warum dauert das so lange?

Zu Frage 3.:

Zwischen der Stadt Köln und dem Investor wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der unter anderem auch die Herstellung des Spielplatzes und der Kindertagesstätte beinhaltet. Als Sicherungsmittel zur Herstellung der Einrichtungen wurde seitens der Stadt die Hinterlegung eine Bürgschaft verlangt. In der Folge ist ein längerer Abstimmungsprozess mit der Investorenseite notwendig gewesen. Danach ist die Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Köln umgehend erfolgt.

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Bebauungsplan-Änderung, sondern um die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes gehandelt hat.

4.         Infrastruktur Sürther Feld. Der Bericht beim StEA ist zu unklar. Wie wird die Sürther Feldallee an den Feldrain angebunden? Wo bleibt Frau Blum?

Zu Frage 4.:

Der Bebauungsplan weist für die Teilumlegungsgebiete 2 und 3 Flächen für Wohnbebauung mit Erschließungsstraßen aus. Die Sürther Feldallee wird im Trennprinzip bis zur Straße Am Feldrain weitergeführt und soll dort mit einem Kreisverkehr angeschlossen werden.

Die Anbindung der Sürther Feldallee an die Straße Am Feldrain soll in einer ersten Ausbaustufe als Baustraße erfolgen. Hierzu ist vorgesehen, in der Straße Am Feldrain eine Linksabbiegespur einzurichten. Die Herstellung der Baustraße wird so erfolgen, dass die beiden Hallen von Frau Blum nicht unmittelbar niedergelegt werden müssen

Weitere Details – hier auch Fragestellung zum Erhalt oder zum Abriss der Hallen – sind Gegenstand des dritten Umlegungsabschnittes, der noch nicht abgeschlossen ist.

5.         Verkehr, z. B. Optimierung der Industriestraße (Kreisverkehre, zusätzliche Abbiegespuren). Die Stadt Köln hat vom Land Baulasten übernommen, was ist geplant?

Zu Frage 5.:

Die Industriestraße befindet sich in der Baulast des Landesbetriebes Straßen NRW. Eine Übernahme durch die Stadt Köln ist nicht erfolgt. Die aktuelle signaltechnische Optimierung ist am Knotenpunkt Am Feldrain/Kölner Straße/Sürther Straße in 2016 vorgesehen. Damit wird die Leistungsfähigkeit entsprechend erhöht.

6.         Verkehr Kiesgrubenweg, längere Abbiegespur auf die Alte Bonner Landstraße ist notwendig u. a.

Zu Frage 6.:

Die Problematik an dem Knotenpunkt Kiesgrubenweg/Alte Bonner Landstraße ist der Stadtverwaltung bekannt. Der Knotenpunkt befindet sich allerdings in der Baulast des Landesbetriebes für Straßenbau NRW, so dass die Stadt hier nicht in eigener Zuständigkeit tätig werden kann.

Die Fragestellung soll im Rahmen des halbjährlichen Koordinierungsgespräches mit dem Landesbetrieb thematisiert werden. Das nächste Abstimmungsgespräch mit dem Landesbetrieb wird voraussichtlich im September 2016 stattfinden.

7.         Entwicklung Eygelshovener Straße: Flüchtlinge und Schulcontainer, hier müssen Wohnungen gebaut werden, was will Herr Höing unternehmen?

Zu Frage 7.:

Das bestehende Gebäude der Gesamtschule Rodenkirchen wurde Anfang 2010 abgebrochen. Das neue dreigeschossige Schulgebäude wurde straßenbegleitend an der Sürther Straße errichtet.

Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hatte ursprünglich vor, den nicht mehr benötigten nördlichen Teilbereich des ehemaligen Schulgrundstückes zu privatisieren beziehungsweise einer anderen Nutzung zuzuführen. Geplant waren neben einem Standort für die Feuerwehr, einer Kindertagesstätte und einem Vollversorger auch Flächen für Wohnungsbau.

Hierzu wurde von der Stadtentwicklungsgesellschaft “moderne Stadt” ein erster städtebaulicher Entwurf in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 05.05.2014 vorgestellt und erläutert. Die Stadtentwicklungsgesellschaft hatte jedoch zuletzt das Interesse am Erwerb der Grundstücksflächen aufgegeben. In der Folge konnte auch das Planungskonzept nicht weiterverfolgt werden.

Um über die Zukunft des Gebietes der ehemaligen Gesamtschule Rodenkirchen zu beraten, hatte zuletzt Herr Mike Homann als Bezirksbürgermeister von Rodenkirchen zu einem “Runden Tisch” eingeladen. Zu dem Termin am 15.02.2016 waren neben den Vertretern aus der Politik (hier insbesondere Mitglieder der Bezirksvertreter und des Stadtentwicklungsausschusses) und der Verwaltung auch die Bürgervereinigung Rodenkirchen eingeladen.

Derzeit wird von der Verwaltung sowohl der von der Politik vorgeschlagene alternative Feuerwehrstandort südlich der Bezirkssportanlage als auch die planerische Umsetzung des Nahversorgungszentrums Michaelshoven mit einem Lebensmittelvollversorger unter Beibehaltung des Flüchtlingsstandortes geprüft.

Für die Fläche nördlich der Gesamtschule soll ein Gesamtkonzept aufgestellt werden, das Flächen für ein Nahversorgungszentrum, Flächen für die geplante Schulerweiterung der Gesamtschule sowie Flächen für Wohnungsbau berücksichtigt, der nach der Nutzung als Flüchtlingsstandort entstehen soll.

In der Folge soll für die Fläche nördlich der Gesamtschule ein Gesamtkonzept aufgestellt werden, das sowohl dem Flächenbedarf eines Nahversorgungszentrums, dem Flächenbedarf einer Schulerweiterung als auch dem Bedarf nach weiterem Wohnungsbau am Standort gerecht wird.

Der verwaltungsinterne Abstimmungsprozess hierzu hat begonnen, wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

8.         Wann wird die Grundschule auf dem Sürther Feld gebaut? Zum Schuljahr 2018/19 soll sie in Betrieb gehen, das ist übermorgen!

Zu Frage 8.:

Der Neubau der Ernst-Moritz-Arndt-Schule auf dem Sürther Feld sollte ursprünglich zum Schuljahresbeginn 2018/19 fertig gestellt sein. Im Planungsprozess musste jedoch auf zusätzliche Fragestellungen und geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel solche aus dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz (Verringerung der Klassenstärken) oder Änderung des Energiestandards reagiert werden. Der hiermit verbundene zusätzliche Abstimmungsbedarf hat zu zeitlichen Verzögerungen geführt. Nach derzeitigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass die Schule im Juni 2020 fertiggestellt wird.

9.         Fortführung der Stadtbahnlinien 16 und 17: Hat die Stadt Köln Verhandlungen aufgenommen?

Zu Frage 9.:

Um eine Fortführung der Stadtbahnlinien 16 und 17 bis in den Kölner Süden und auch darüber hinaus realisieren zu können, ist die Herstellung einer Wendeanlage auf dem Stadtgebiet von Wesseling notwendig. Die notwendige Abstimmung mit der Stadt Wesseling – hier insbesondere zu der Fragestellung der Kosten – hat begonnen. Eine abschließende Klärung konnte jedoch noch nicht herbeigeführt werden.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Stadtbahnlinie 17 mittlerweile sowohl vormittags als auch nachmittags Fahrgäste bis zum Haltepunkt Sürther Bahnhof transportiert, soweit dies mit dem Fahrplan der Linie 16 kombiniert werden kann.

Aufgrund meines Schreibens vom 20.10.2015 hatten sich bei Ihnen noch weitere Fragen ergeben. Hierzu darf ich Ihnen noch folgende zusätzliche Informationen geben:

Punkt 1. alt:

(Die Entwicklung im Bereich des ehemaligen Bahnhofs und der Feuerwache: Hier stehen in Kürze Vorbereitungen auf den Baubeginn des Investors an sowie mir Herr Branddirektor Frank Stobbe mitteilte. Für den alten Aufenthaltsraum müssen stapelbare Container aufgestellt werden, damit der Investor auf der von ihm gekauften Liegenschaft bauen kann. Herr Makrutzki bestätigte mir, dass die Zufahrt zur Tiefgarage für das neue Wohn- und Geschäftsgebäude über die Ringstr. erfolgen wird. Wann ist Baubeginn?)

Zu Punkt 1. alt:

Aufgrund eines beantragten Bauvorhabens in der Ringstraße 12 bis 16 war zu befürchten, dass ein städtebaulicher Missstand entsteht. Dies wurde in 2014 durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes verhindert. Mittlerweile ist die Abstimmung mit der Investorenseite abgeschlossen, so dass das Bauvorhaben seitens der Stadtplanung nun positiv beurteilt wird.

Die Rückfrage bei der Investorenseite hat ergeben, dass mit den Bauarbeiten nach Erteilung der Baugenehmigung kurzfristig begonnen werden soll.

Punkt 2. alt:

(Verlegung der Feuerwache auf das Sürther Feld, Ecke Feldrain/Sürther Str.:
Die Gebäudewirtschaft hält den geplanten Standort vor, das wird auch bei der aktuellen Planung für die Unterbringung der Flüchtlinge und der Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen beachtet. Herr Makrutzki sagte mir zur Diskussion zum Standort, dass dazu keine Änderungsbeschlüsse der Politik vorliegen und deshalb verfolge die Verwaltung die alte Planung. Muss die Politik wirklich erst einen neuen Beschluss fassen?)

Zu Punkt 2. alt:

Der alternative Feuerwehrstandort südlich der Bezirkssportanlage, der im Rahmen der Veranstaltung zum “Runden Tisch” am 15.02.2016 von Seiten der Politik vorgeschlagen wurde, wird derzeit von der Verwaltung geprüft (siehe auch Antwort unter 7.).

Punkt 3. alt:

(Die sinnvolle Weiterentwicklung des Ortskerns z.B. im Bereich der Bahnstraße:
Hier ist die am 23.6. beschlossene Flächennutzungsplanänderung noch nicht von der Bezirksregierung genehmigt, die aber innerhalb von drei Monaten Stellung beziehen muss. Herr Makrutzki rechnet mit einer baldigen Entscheidung. Danach kann die Änderung Im Amtsblatt veröffentlicht werden und der Investor seinen Baugesuch einreichen.
Tja, das war die Hoffnung im Oktober, dieser so zentrale Bereich mit Stadtbahnversorgung vor der Haustür muss doch bebaut werden!)

Zu Punkt 3. alt:

Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln hat mittlerweile stattgefunden, damit ist der Bebauungsplan rechtskräftig (siehe auch Antwort unter 3.).

Punkt 5. alt:

(Die Antwort, dass für ganz Köln ein Konzept erarbeitet werden soll, stellt nicht zufrieden. Wir fordern ein Gesamtverkehrskonzept für den Kölner Süden (ÖVPN, Fahrrad und PKW) – Wie steht es damit?)

Zu Punkt 5. alt:

Entsprechend der Mitteilung “Fortschreibung des Gesamtverkehrskonzeptes als Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr (Stek MoVe)”, die am 09.03.2015 im Verkehrsausschuss und am 19.03.2015 im Stadtentwicklungsausschuss behandelt wurde, haben in der Zeit vom 13.04. bis zum 19.10.2015 die angekündigten fünf Veranstaltungen zur Mobilität (Themenschwerpunkt: Zukünftigen Gestaltung der städtischen Mobilität) stattgefunden.

Siehe im Internet unter:
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtentwicklung/mobilitaet

Ein Resümee wurde im Rahmen der Abschlussveranstaltung der Reihe “Kölner Perspektiven zur Mobilität” am 09.11.2015 im Vortragssaal der Volkshochschule im Rautenstrauch-Joest-Museum gezogen.

Derzeit wird von der Verwaltung der Nahverkehrsplan für den ÖPNV und das Logistikkonzept der Stadt Köln erarbeitet, die als Planungsgrundlage für das geplante Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr dienen sollen. Die Ausschreibung zur Fortschreibung des Gesamtverkehrskonzeptes soll Ende 2016 erfolgen. Da im Rahmen der Ausarbeitung des neuen Gesamtverkehrskonzeptes eine umfangreiche Partizipation der Bürgerinnen und Bürger vorgesehen ist, wird die Ausarbeitungsphase circa drei Jahre in Anspruch nehmen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen dienen und die weitergehenden Fragen zu meinem Schreiben vom 20.10.2015 nun abschließend beantworten.

Sollten Sie noch Rückfragen haben, steht Ihnen im Stadtplanungsamt die Amtsleiterin Anne Luise Müller unter der Telefonnummer 0221 221-25723 gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Franz-Josef Höing

Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr
Stadthaus Deutz – Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln

Tel: 0221 / 221-25900
Fax:0221 / 221-22344
Internet: www.stadt-koeln.de

 

Informationen zur weiteren Entwicklung im Bereich des Sürther Feldes – Informationen von Fachämtern und Bezirksvertretung Rodenkirchen

Aktueller Stand der Entwicklung:

Innere Erschließung des Baugebietes (Straße und Kanal)

Die Wohnbebauung im I.BA ist bis auf ein Einfamilienhaus abgeschlossen. Der Baubeginn für den Endausbau der Straßen im I.BA ist erfolgt. Der Ausbau erfolgt bis Juli 2016. Goldnesselweg und Feldhamsterstr. werden vollständig hergestellt. Die Eygelshovener Str. erhält zunächst bis zum Abschluss der Hochbauarbeiten im II.BA einen Teilausbau der nördlichen Straßenseite zur Feldhamsterstr. hin und eine neue Asphaltdecke. Der abschließenden Arbeiten erfolgen nach Beendigung des Baustellenverkehrs für den II.BA.

Im II.BA sind Kanal und Baustraße vorhanden. Der Endausbau der Straßen wird erfolgen, wenn ca. 80% der Hochbebauung erstellt ist. Der Vermarktung der städtischen Grundstücke im II.BA ist in 2015 erfolgt. Der Verkauf erfolgte mit der Auflage, dass die Gebäude innerhalb von 2,5 Jahren nach Grundstücksübertragung bezugsfertig hergestellt sein müssen. Eine Reihe von Einfamilienhäusern und das Mehrgenerationenwohnprojekt an der Sürther Feldallee sind bereits im Bau.

Für den dritten Bauabschnitt sieht der Zeitplan wie folgt aus:

Straßen und Kanalplanung werden im Frühjahr 2016 vorliegen. Nach Ausschreibung und Vergabe ist noch in 2016 mit dem Beginn der Tiefbauarbeiten zu rechnen. Die Sürther Feldallee soll dann bis zum Sommer 2017 an die Straße Am Feldrain baustraßenmäßig angebunden werden. Die Vermarktung der städtischen Grundstücke im III.BA wird auf diesen Zeitplan abgestimmt. Der Verkauf der städtischen Grundstücke wird dann ebenfalls wieder mit der o.g. Bauverpflichtung erfolgen. Damit der künftige Baustellenverkehr für den III.BA nicht durch das Neubaugebiet läuft, soll die Sürther Feldallee für die Hochbauphase in Höhe des II.BA abgebunden werden. Die weiteren Arbeiten im III.BA hängen dann von dem Fortgang der Hochbebauung, dem Abschluss der Umlegung im südlichen Teil des Baugebietes und dem Abschluss erforderlicher Erschließungsverträge ab.

Optimierung der äußeren Verkehrserschließung

Die äußere Verkehrserschließung für das Sürther Feld soll durch den signaltechnischen Umbau der Kreuzung Am Feldrain/Sürther Str. verbessert werden. Die Ausführung ist für das Frühjahr 2016 geplant. Eine großräumigere Betrachtung der Verkehrssituation im gesamten Kölner Süden soll im Rahmen des geplanten Stadtentwicklungskonzeptes Mobilität und Verkehr erfolgen.

Öffentliche Grünflächen und Spielplätze

Die Anlage der öffentlichen Grünfläche nördlich der Eygelshovener Str. ist beauftragt. Mit den Arbeiten wird kurzfristig begonnen. Im Frühjahr 2016 soll im Anschluss an die bereits fertiggestellten Grünflächen entlang der Hammerschmidtstr. die Ausführung weiterer Grünarbeiten nördlich der Straße Am Feldrain / Ecke Hammerschmidtstr. erfolgen.

Die öffentlichen Grünflächen im zweiten und dritten Bauabschnitt sollen nach Fertigstellung der Hochbebauung möglichst zeitnah angelegt werden.

Der im B-Plan vorgesehene Spielplatz im ersten Bauabschnitt nördlich der Eygelshovener Str. wird im Frühjahr 2016 ausgebaut. Die weiteren Spielplätze im zweiten und dritten Bauabschnitt werden in Abhängigkeit von dem Fortgang der Wohnbebauung geplant.

Die Grünplanung für das Gesamtgebiet ist als Anlage beigefügt.

 
 
 
 
Grünplanung auf dem Sürther Feld
 
 
 

Die Kölner Stadtverwaltung hat die Offenlage angezeigt:

Bahnstraße in Rodenkirchen

Aufstellung und Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs

Veröffentlicht im Amtsblatt am 14. Januar 2015

Geltungsbereich PDF, 465 kb

Bebauungsplan-Entwurf PDF, 581 kb

Beschlussvorlage und Begründung

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

  1. nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan 69399/03 mit gestalterischen Festsetzungen für den Planbereich zwischen der Stadtbahnlinie 16 im Osten, der Friedrich-Ebert-Straße im Süden, der Konrad-Adenauer-Straße im Westen und den Flur­stücken 281, 273 und 75 im Norden aufzustellen,
    Arbeitstitel: Bahnstraße in Köln-Rodenkirchen;
  2. den Planentwurf nach § 3 Absatz 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 69399/03 mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 22. Januar bis einschließlich 23. Februar 2015 beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln,

Montag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag von 8 bis 18 Uhr,
Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr, sowie nach besonderer Vereinbarung,

in Zimmer 09 B 06.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, über die der Rat entscheidet. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Bahnstraße in Köln-Rodenkirchen wurde durchgeführt.

Neben der bereits vorhandenen Büroflächennutzung mit circa 22 200 m² Bruttogeschossfläche (BGF) sollen zusätzlich circa 800 m² BGF gewerblich genutzter Flächen entstehen. Weiterhin sind circa 340 neue Wohneinheiten (WE) mit circa 38 000 m² BGF geplant. Hiervon sollen circa 250 Einheiten im südlichen Baufeld als Mietwohnungen entstehen. Die circa 90 Wohnungen, die im nördlichen Baufeld entstehen können, sollen als Eigentumswohnungen vermarktet werden. Die geplante dreigruppige Kindertagesstätte soll durch eine neue Zuwegung von der Konrad-Adenauer Straße aus erschlossen werden.
Den Auftakt im Süden des Plangebietes bildet ein kleiner Stadtplatz im Kreuzungspunkt von Friedrich-Ebert-Straße und Bahnstraße, der in unmittelbarer Nachbarschaft zur Stadtbahnhaltestelle liegt. Räumliches Herzstück des südlichen Baufeldes ist eine großzügig angelegte Freifläche mit integrierten Grün- und Wasserflächen. Die Höhe der Stadthäuser soll zwischen der vorhandenen kleinteiligen Bebauung entlang der Friedrich-Ebert-Straße und dem sechsgeschossigen Bestandsgebäude an der Bahnstraße vermitteln.
Das nördliche Baufeld wird geprägt von vier Punkthäusern, die durch ein Sockelgeschoss mit der Funktion als Parkebene miteinander verbunden werden.
Kammeroper und Kindertagesstätte (Kita) liegen an der Konrad-Adenauer-Straße und bilden zusammen eine bauliche Einheit. Die bestehende Struktur der Nachbargebäude soll hier von der Höhe und Körnung der Bebauung aufgenommen werden. Ein kleiner Vorplatz bildet das Entree für beide Nutzungen. Südlich des Kita-Gebäudes schließt sich der notwendige Außenspielbereich der Kita in einer Größe von circa 900 m² an.

Bisherige Stellungnahme der Bürgervereinigung Rodenkirchen:

Uns ist diese neue Entwicklungsmöglichkeit Rodenkirchens sehr wichtig. Die vorhandene Industriebrache ist ein Schandfleck Rodenkirchens. Jetzt ist die Gelegenheit, ein Projekt umzusetzen, das zu einem Vorzeigeprojekt werden könnte. Wir führen intensive Gespräche mit dem Investor, der Bezirksvertretung und dem Baudezernenten Franz-Joseph Höing, denn innerhalb des Projektes ist uns der Verbleib der Kammeroper und der Jugendkunstschule Rodenkirchen ein absolut wichtiges Anliegen.
Die Investoren, darunter eine Stiftung, die die 250 Mietwohnungen mit guter Qualität und erschwinglichen Mieten bauen wollen, haben sich für eine anspruchsvolle und hochwertige Architektur entschlossen, wollen die Fläche mit Freiraum und Wasserflächen ausstatten, bauen zwei neue Parkhäuser (eins davon auf das vorhandene Geländenivieau), über die die Wohnbebauung erschlossen werden soll, so dass eine fast autofreie Siedlung entstehen kann. Die neuen Parkhäuser werden von der Konrad-Adenauer-Straße erschlossen.
Alle Unterlagen finden Sie hier.  Zu beachten ist, dass die Planungen noch nicht abgeschlossen sind und erst ein politischer Entschluss nach öffentlicher Diskussion in einer noch im diesem Jahr bevorstehenden Abendveranstaltung erfolgen muss. Da Wohnungen in Rodenkirchen sehr begehrt sind und die Lage nah am Bahnhof Rodenkirchen sehr gut erschlossen ist, sollte das Projekt möglichst bald realisiert werden. Wichtigster Diskussionspunkt dürfe die Höhe eines der vier Wohnhäuser auf dem Gelände der ehemaligen Papierfabrik werden, hier sind 14 Stockwerke im Gespräch. Dazu hat der Investor Peter Waltner eine interessante Übersicht über die “Hochpunkte in Rodenkirchen” erstellt, die alle Gebäude mit mehr 8 Stockwerken zeigt. Mit den neuen vier Gebäuden sind es insgesamt 23 Gebäude nur im Ortsteil Rodenkirchen. Wenn nicht in die Höhe so gebaut werden soll, dann muss die Bebauung verdichtet werden und so gibt es weniger Grünflächen.

Aktuelles Thema: Bebauungsplan Bahnstr. in Rodenkirchen

 
 
 

Bahnstraße in Rodenkirchen, 206. Änderung des Flächennutzungsplans

Offenlage des Entwurfs einer Flächennutzungsplan-Änderung

Veröffentlicht im Amtsblatt am  21. Januar 2015

Ziel der Änderung ist die Umwandlung von gewerblichen in gemischte Bauflächen (M), die Neuordnung vorhandener Wohnbauflächen (W) und die Ergänzung des Signets “Kindereinrichtung”.

Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan PDF, 259 kb

Geplante Darstellung im Flächennutzungsplan PDF, 260 kb

206. FNP-Änderung Bahnstraße Rodenkirchen Begründung PDF, 164 kb

Information zum Änderungsentwurf

Das Planänderungsgebiet liegt zwischen der Stadtbahnlinie 16 im Osten, der Friedrich-Ebert-Straße im Süden, der Konrad-Adenauer-Straße im Westen und den Flurstücken 281, 273 und 75 im Norden in Köln-Rodenkirchen.
Arbeitstitel: Bahnstraße in Köln-Rodenkirchen

Hinweis: Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • ein Lärmgutachten zum Verkehrslärm (Straße, Schiene), zum Lärm durch die Tiefgarage und zum Fluglärm
  • ein Artenschutzgutachten zu den Artengruppen Fledermäuse und Vögel
  • ein Gutachten zum Thema Luftschadstoffe
  • eine verkehrstechnische Untersuchung zum Verkehr, der aus der geplanten Wohnbebauung resultiert
  • eine planungs- und nutzungsorientierte Gefährdungsabschätzung zur Belastung des Bodens und des Grundwassers durch Altlasten
  • Aussagen zum Hochwasserschutz, zu Bodendenkmälern und zur Belastung des Plangebietes mit Kampfmitteln
  • ein Umweltbericht; der sich neben den genannten Belangen mit folgenden Themen befasst: Boden, Klima, Kaltluft/Ventilation, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft/Ortsbild, Niederschlagswasser, Magnetfeldbelastung, Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 206. Änderung des Flächen-nutzungsplans mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 29. Januar bis 2. März 2015 einschließlich beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln,  Montag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag von 8 bis 18 Uhr,
Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr, sowie nach besonderer Vereinbarung,   in Zimmer 09 B 06.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, über die der Rat entscheidet. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Quelle: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/aktuelle-bebauungsplaene/bahnstrasse-rodenkirchen-206-aenderung-des-flaechennutzungsplans

 
Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan
Modell der Bebauung aus der Vogelsicht. Links die Friedrich-Ebert-Str., unten ist die Trasse der KVB und die Bahnstr., oben die Konrad-Adenauer-Str.
 
Das Luftbild zeigt die heutige Situation im Planungsgebiet.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bahnstraße
 
Erläuterungsbericht zum städtebaulichen Konzept
 
Lageplan mit Übersicht über die Gebäudehöhen (Geschossigkeit)
 
Städtebauliches Planungskonzept in einer bildlichen Darstellung
 
Hochhausplanung und Querschnitte – nördlicher Bauabschnitt Arbeitstitel: Bahnstraße in Köln-Rodenkirchen
 
Tiefgaragen und Gebäudekeller Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Bahnstraße in Köln-Rodenkirchen
 
Mehrfachbeauftragung Bahnstraße in Köln Rodenkirchen Umfangreiche Dokumentation 16.08.2013
Anmerkung: Ein Glück, dass manche Beiträge von Architekten es nicht geschafft haben, darunter sind langweilige Gebäudeklötze.
Nicht nur für Architekturinteressierte interessant.
 
Hochpunkte Rodenkirchen
Zusammenstellung aller Häuser ab acht Stockwerken in Rodenkirchen als Luftbild mit jeweiligen Geschossangaben. Cop. Peter Waltner
 
 

Neues Baugebiet in Planung: Eygelshovener Straße. Hier finden Sie die Beschlusslage. Stand: Die Gesellschaft “moderne stadt” ist abgesprungen und Stillstand droht.

Beschlussvorlage Rat und Bezirksvertretung
 
Tagesordnungspunkt

TOP 9.2.6: Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen

Beschlussvorlage_Ausschuss_Eygelshovener Str.  

 

Sitzung: 05.05.2014   BV2/0044/2014
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 1167/2014

 

–          Vertagungsantrag der FDP-Fraktion

–          Änderungsantrag der Fraktion Die Grünen

1.      Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt die Vorlage.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion abgelehnt. (Nicht anwesend: Herr Schöppe)

2.      Beschluss:

Der Erwerber wird verpflichtet, einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion und Herrn Schöppe zugestimmt.

3.      Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden in Köln-Rodenkirchen —Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Roden­kirchen— aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbindung “Einkaufen und Wohnen”, ein allgemeines Wohngebiet, eine Kindertagesstätte und einen Standort für die freiwillige Feuerwehr festzusetzen;

2.      dass der Erwerber verpflichtet wird, für die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes Quali­fizierungsverfahren durchzuführen. Der Erwerber wird außerdem verpflichtet, einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion und Herrn Schöppe zugestimmt.

Rodenkirchen im Mai 2014:

 

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Der alte Bebauungsplan der Gemeinde Rodenkirchen ist inzwischen aufgehoben.
Anlage_2_Plan_Gemeinde Rodenkirchen Eyge[…]
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Stadtplanung: Im Süden von Rodenkirchen ist die wichtigste Fläche das “Sürther Feld”

Fläche für die erste Kita auf dem Sürther Feld

Rodenkirchen: Das Sürther Feld soll nicht zu massiv bebaut werden, nur zur Abrundung des Musikerviertels maximal 400 Wohneinheiten. Die Beschlusslage sieht jetzt rund 1000 Wohneinheiten vor, beidseitig des Grünen Weges, ausgespart bleibt der alte Rheinarm.

Das bedeutet rund 3000 Bewohnerinnen und Bewohner, und rund 1500 zusätzliche Personenkraftwagen mehr. Da die Verkehrssituation an der Kreuzung Sürther Str./ Wattigniesstr. sowie an der Einmündung der Straße „Heinrich-Lübke-Ufer“ auf die Rheinuferstr. schon heute massiv überlastet ist, muss die Kreuzung an der Aral-Tankstelle dringend in einen leistungsfähigen Kreisverkehr umgewandelt werden.

Der Grünstreifen am Feldrain muss breiter werden, 50 m ist das Minimum.

Baufeld 1 am Musikerviertel ist von der Stadt Köln erschlossen und schon zu 100 % vermarktet, ein Planungs- und Gestaltungskonzept liegt für den größeren Teil der Einfamilienhaus-Bebauungsfläche vor. Das nächste Baufeld darf nur begonnen werden, wenn das vorherige zu 80 % verkauft und im Bau ist. Dringend ist hier der Bau der Kita, das Grundstück ist erschlossen, der große Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder erfordert schnelles Handeln.

Die Kanaltrasse darf nicht Bustrasse werden und das Sürther Feld muss durch eine zusätzliche Buslinie erschlossen werden. Weiß und Sürth dürfen nicht zu Gunsten der Bebauung des Sürther Feldes im öffentlichen Nahverkehr benachteiligt werden.

Wir sind gegen jede weitere Ansiedlung großer Kaufmärkte in Rodenkirchen, aber für die Förderung der vorhandenen Geschäftswelt. Hier ist die Schaffung eines Veedelmanagers notwendig.

Sürth: Hier ist genug gebaut worden, mögliche Flächen für Wohnungen sind zukünftig nur im Bereich des jetzigen Lindegeländes vorstellbar.

Ältere Bildert vor der Bebauung:

 

 

 

 

Die Namen der Strassen im Sürther Feld

Straßennamen im Sürther Feld

 

 
Lageplan der Strassen im Neubaugebiet Sürther Feld
Plan Sürther Feld Strassennamen.pdf
PDF-Dokument [4.5 MB]
 
Beschlussvorlage für die Strassenbenennungen im Sürther Feld
Strassennamen sürther Feld.pdf
PDF-Dokument [35.3 KB]
 

Die Beschlusslage Sürther Feld in Rodenkirchen

Inkrafttreten eines Bebauungsplans gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch 

Veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 18 am 29. April 2009

Beschluss des Rates der Stadt Köln:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 26. März 2009 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (Bundesgesetzblatt I Seite 3316), in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Seite 666/Systematische Sammlung aller geltenden Gesetze und Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen 2023) in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung über folgenden Bebauungsplan gefasst:

Bebauungsplan Nummer 71380/03 mit gestalterischen Festsetzungen gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch für nachfolgendes Gebiet:

  • Ackerfläche südlich und östlich der Gesamtschule Rodenkirchen,
  • östlich des diakonischen Rehabilitationszentrums Coenaculum,
  • südlich der Wohnbaugrundstücke Mozartstraße 23 und 25, Beethovenstraße 6 und 7, Schubertstraße 7 und 8 sowie Lisztstraße 20 (Künstlerviertel),
  • östlich der Lisztstraße,
  • südlich der Wohnbaugrundstücke Lisztstraße 7 bis 9 und Weißer Straße 132 bis 132 d,
  • südwestlich der Weißer Straße,
  • westlich der Hammerschmidtstraße,
  • nördlich der Straße Am Feldrain
  • und östlich der Sürther Straße in Rodenkirchen.

Quelle: Stadt Köln (Im Text wurde die Gesamtschule als “Lise-Meitner-Gesamtschule” bezeichnet, doch dies ist falsch und wurde von Dieter Maretzky geändert.)

 
Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das Sürther Feld (Gehört zum Stadtteil Rodenkirchen)
Sürther_Feld_Geltungsbereich.pdf
PDF-Dokument [815.8 KB]
 
Bebauungsplan Sürther Feld Teil 1
Das erste Baufeld ist schon voll in der Bebauung.
Sürther_Feld_Bebauungsplan 1.pdf
PDF-Dokument [1.5 MB]
 
Bebauungsplan Teil 2
Zu beachten ist die Überbauung der Gebäude an der Kreuzung “Am Feldrain/Grüner Weg” !
Sürther_Feld_Bebauungsplan 2.pdf
PDF-Dokument [1.4 MB]
 
 
Das erste Haus steht schon! (Januar 2012)
 
Überarbeitete Planung Sürther Feld
Sürther-Feld-ÜberarbeitetePlanung-2008-0[…]
PDF-Dokument [1.1 MB]
 
Plan 2009 Sürther Feld
Plan-SF-2009.pdf
PDF-Dokument [6.9 MB]
 
Beschlussvorlage 2009
SF-Beschlussvorlage-2009-02.pdf
PDF-Dokument [33.2 KB]