Muss die Rodenkirchener Brücke abgerissen und neu gebaut werden?

Rüdiger Däumer referiert zur Rheinspange beim Bürgertreff der Bürgervereinigung Rodenkirchen

Beim Bürgertreff der Bürgervereinigung Rodenkirchen ging es um das hoch­aktuelle Thema „Rheinspange A553“ und um den 8-spurigen Ausbau der Rodenkirchener Autobahnbrücke.

Über den Stand der aktuellen Planung berichtete als Experte Rüdiger Däumer, Projektleiter beim Landesbetrieb Straßenbau NRW. Köln wächst um viele Einwohner, auch im Um­land. Köln ist eine Pendler­stadt, deshalb ist der Ausbau der Infrastruktur für die Mobilität inzwischen mit hohen Prioritäten versehen. So wird das Land NRW eine Autobahnbrücke und der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH eine kombinierte Bahn-Rad­fahrer/ Fußgängerbrücke zwischen Godorf und Wesseling bauen. Über die Trassenführungen wird noch diskutiert, aber 2020 sollen darüber die Entscheidungen fallen.

Viele Details der Planungen und die umfangreiche Bürgerbeteiligung und -information für die „Rheinspange A553“ stellte Projektleiter Rüdiger Däumer vor und beantwortete zahlreiche Fragen der rund 60 Teilnehmer. Da auch eine Null-Variante in den Diskussionsbeiträgen gefordert wurde, u.a. wegen des Klimawandels und Änderungen in der Mobilitätsnutzung, verwies Däumer auf die umfangreiche Verkehrsuntersuchung, auch für den Ausbau der Rodenkirchener Brücke. Er machte aber klar, dass eine Null-Variante nicht der Auftrag von Straßen.NRW sei, aber für alle Fälle berücksichtigt wurde.

Noch ist das Projekt in der Phase 1, bei der möglichen Linienführung. Zurzeit sind ca. sieben Varianten in der Diskussion. Daraus wird eine Vorzugsvariante herausgearbeitet. Der zweite Prozessschritt ist die Entwurfsplanung, die etwa zwei Jahre dauert. In der Entwurfsplanung wird in einem sogenannten Vorentwurf die Vorzugsvariante lage- und höhenmäßig ausgearbeitet. Gegenüber der Vorplanung sind in einem begrenzten Korridor noch Verschiebungen möglich. Die Entwurfsplanung dient zur verwaltungsinternen und fachtechnischen Prüfung. Sie legt den haushaltsrechtlichen Kostenrahmen fest und ist Grundlage für die Veranschlagung im Haushalt. Außerdem erfolgt der Nachweis der Flächeninanspruchnahme. Der genehmigte Vorentwurf ist die Grundlage für das Planfeststellungsverfahren. Beim dritten Prozessschritt handelt es sich um die Genehmigungsplanung und Planfeststellung, die mindestens ein Jahr dauert. In der Genehmigungsplanung wird der Vorentwurf weiterentwickelt und ergänzt. Dabei werden die rechtlich maßgebenden Details in ausreichender Genauigkeit dargestellt. Aus der Genehmigungsplanung müssen für alle im Planfeststellungsverfahren Beteiligten Art und Umfang der Betroffenheit erkennbar sein.

Straßenbauvorhaben wie die Rheinspange 553 dürfen nur gebaut werden, wenn der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende Plan vorher festgestellt ist. Dazu wird ein Verwaltungsverfahren in Form eines Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Die Durchführung des Verwaltungsverfahrens wird bei der zuständigen Anhörungs- bzw. Planfeststellungsbehörde von Straßen.NRW. beantragt. Nach einem umfassenden Anhörungsverfahren (Offenlage und Erörterung) entscheidet die Planfeststellungsbehörde schließlich über die Einwendungen und stellt den Plan fest, indem alle öffentlich-rechtlichen und privaten Belange unter- bzw. gegeneinander abgewogen werden. Die Planfeststellungsbehörde ist zurzeit die Bezirksregierung Köln.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann Klage erhoben werden. Die Bestandskraft liegt vor, wenn der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar ist. Mit dem bestandskräftigen Beschluss erhält die Straßenbaubehörde die Zulassungsentscheidung für das Bauvorhaben: Ab diesem Punkt kann der Bau der Rheinspange in die Wege geleitet werden.

Britta Dierke zum 8-streifigen Ausbau der Rodenkichener Brücke / A4

Britta Dierke, Projektingenieurin beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, referierte über den Sachstand zum 8-streifigen Ausbau der Autobahn zwischen AK Süd und AK Gremberg, insbe­sondere der Rodenkirchener Brücke und stellte in einen Überblick das geplante Beteiligungs­konzept vor. Auch sie beantwortete viele Fragen der anwesenden Gäste. Der Planungsprozess steht noch ganz am Anfang und bedingt eine Anpassung der vorhandenen Bauwerke oder deren Neubau, wenn notwendig. Der Satz „Der Verlauf des Ausbaus der A4 ist im Wesentlichen von der Lage des Ersatzneubaus für die Rheinbrücke abhängig“ verdeutlicht, dass alle Optionen geprüft werden, auch ein Neubau der Rodenkirchener Brücke, die als Denkmal geschützt ist, könnte möglich sein.

Eine Umweltverträglichkeitsstudie wurde im September 2019 beauftragt, ein Straßenplanerischer Variantenentwurf und die Tragwerksplanung wurden im August 2019 in Auftrag gegeben und die Verkehrsuntersuchung im Januar 2018, wobei sie von der endgültigen Lage von der Rheinspange abhängig ist. Die Varianten, die vertieft untersucht werden sollen, werden festgelegt (Bund-Länder-Abstimmungsprozess), nach dem Abstimmungsvorgang zur Umweltverträglichkeitsstudie wird die Vorzugsvariante festgelegt, anschließend Fertigstellung der Vorplanung, dann folgt ab ca. 2022 die Entwurfsplanung, 2024 die Genehmigungsplanung und 2026 die Ausführungsplanung & Bau.

Bildrechte der Graphiken:  Landesbetrieb Straßen.NRW

Fotos/Text: Dieter Maretzky

Weitere Infos auf: https://rheinspange.nrw.de/